Eine Mediation kann sehr hilfreich sein, vor allem um eigenständig einvernehmliche Regelungen zwischen Ihnen und dem anderen Elternteil zu treffen. Ich unterliege der Schweigepflicht und achte sehr darauf, die Privatsphäre der Familie strengstens zu wahren. Funktionen als Zeugen oder Sachverständige werden bei einer privaten Beauftragung von mir nicht übernommen. Es werden auch keine Stellungnahmen für Gerichte verfasst.
Meine Angebote an Sie.
Verfahrensbeistand
Durch meine Qualifikationen kann ich auch als Verfahrensbeistand bestellt werden. Ich habe bereits Erfahrungen in diesem Bereich. Für die konkrete Beauftragung oder Bestellung eines Verfahrensbeistandes wird durch einen gerichtlichen Beschluss angeordnet.